Anwaltskosten

Recht teuer? Die Anwaltsgebühren

Rechtsanwälte rechnen nach einer gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung ab (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). In diesem Gesetz und seinen Anlagen sind für verschiedene Tätigkeitsbereiche (bspw. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) die Anwaltsgebühren vorgegeben. Häufig sind diese abhängig vom Wert des wirtschaftlichen Interesses, aber auch von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und weiteren Kriterien.

Dabei hängen die konkreten Kosten von vielen Umständen des Einzelfalles und ggf. Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ab.

Ihre Kosten für zivilrechtliche Verfahren können Sie an vielen Stellen im Internet versuchen grob zu berechnen, so z.B. hier.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers werden keinesfalls mehr als (190,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer) rund 255,00 € berechnet.

Wer nicht der Lage ist, die Kosten für die Rechtsberatung oder die anwaltliche Tätigkeit zu bezahlen, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Für die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit gibt es die Beratungshilfe, die bereits vor dem Gang zum Anwalt im Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) beantragt werden sollte. Für gerichtliche Verfahren steht die Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung, die in der Regel vom Anwalt auf Wunsch des Mandanten beantragt werden wird. Bitte sprechen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt sofort bei Beginn des Gespräches darauf an, wenn Sie eine dieser staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen wollen.

Gerne können Sie sich auch unverbindlich beim Anwalt Ihrer Wahl über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Einzelfall informieren.